
Bei Fragen zu Ihrem Mietvertrag, zum Umfang von Renovierungsarbeiten oder zur Räumungsklage beraten wir Sie unter Berücksichtigung aktueller Rechtssprechung – dies gilt auch bei Fragen z.B. zur Instandhaltung gemeinschaftlichen Eigentums, Haftung des Verwalters oder Nutzungsregelungen des Gemeinschaftseigentums.
Unser Fachanwalt Olaf Firus steht Ihnen auf diesen Gebieten zur Verfügung.